Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Frage & Antworten

Leider bieten wir derzeit keine Hausbesuche an. Wir bitten um Ihr Verständnis. Unser Team empfängt* Sie jedoch gerne in unserer Praxis und sorgt dort für eine angenehme und professionelle Behandlung in ruhiger Atmosphäre.

*Sofern Termine verfügbar.

Grundsätzlich gilt: Sobald Sie Beschwerden an den Füßen haben, die über rein kosmetische Probleme hinausgehen, sind Sie bei einer Podologin oder einem Podologen richtig. Typische Gründe für einen Besuch sind z.B. Schmerzen beim Gehen, Druckstellen und Schwielen, Hühneraugen, eingewachsene oder verdickte Zehennägel sowie Nagel- oder Fußpilz. Auch wenn Ihnen das selbständige Schneiden der Nägel wegen eingeschränkter Beweglichkeit oder Sehkraft schwerfällt, kann die medizinische Fußpflege helfen.

Ja, wir sind spezialisiert auf Risikopatienten wie Diabetiker.

Ein Kassenrezept (auch Heilmittelverordnung) erhalten Sie von Ihrem Hausarzt, Diabetologen oder einem Facharzt – vorausgesetzt, es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor. Das ist zum Beispiel bei Diabetikern mit Fußrisiko der Fall. Der Arzt prüft dabei, ob eine podologische Behandlung notwendig ist, und stellt Ihnen das Rezept aus (Formular 13).

Mit diesem Rezept können Sie dann einen Termin bei uns vereinbaren. Wir rechnen die Behandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab – Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht befreit sind.

Das hängt vom Schweregrad ab – wir beraten Sie individuell. In der Regel 20 - 60 Minuten.

Ja, daher ist eine schnelle Behandlung wichtig.

Ja, unsere medizinische Fußpflege eignet sich auch zur Prophylaxe.

Eine Behandlung kostet für Privatpatienten in der Regel 40 €. Der genaue Preis kann je nach Härtegrad und individuellem Behandlungsaufwand leicht variieren. Gerne beraten wir Sie vorab persönlich oder telefonisch, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.

Podolog:innen sind medizinisch ausgebildete Fachkräfte, die krankhafte Veränderungen am Fuß erkennen und behandeln dürfen – beispielsweise bei eingewachsenen Nägeln, Hühneraugen oder diabetischem Fußsyndrom. Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt, umfasst eine staatliche Prüfung und unterliegt strengen Hygienevorgaben. Auf ärztliche Verordnung können podologische Behandlungen auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.

Fußpfleger:innen (auch kosmetische Fußpflege) kümmern sich um die pflegerische und ästhetische Versorgung gesunder Füße – dazu gehören z. B. Nagelpflege, Hornhautentfernung oder Fußmassagen. Eine medizinische Ausbildung ist hier nicht vorgeschrieben, die Leistungen sind privat zu zahlen und dürfen nur an gesunden Füßen durchgeführt werden.

Zusammengefasst: Podolog:innen arbeiten medizinisch und therapeutisch, Fußpfleger:innen kosmetisch und vorbeugend.

Nein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Podologie- und Fußpflegepraxis keine medizinischen Diagnosen stellen dürfen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung erkennen wir jedoch oft, in welche Richtung sich bestimmte Veränderungen entwickeln könnten. Gerne geben wir Ihnen ein fachliche Beurteilung und empfehlen bei Bedarf die passende ärztliche Abklärung.